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Wärmezählerpflicht

Seit Anfang 2014 gilt für alle Mehrfamilienhäuser die Wärmezählerpflicht.

Was bei Neuanlagen ab zwei Wohneinheiten bereits seit 2009 Pflicht ist, gilt für Bestandsanlagen spätestens Anfang 2014. In Mehrfamilienhäusern ist somit seit Ende 2013 verpflichtend ein separater Wärmezähler zur Erfassung der benötigten Energie für die Bereitung von Warmwasser vorgeschrieben. Die Heizkostenverordnung(§9,2 HKVo) von 2009 ist die Grundlage dafür. Die dort festgelegte Frist für Bestandsanlagen lief Ende 2013 aus .

Durch die Verwendung eines eigenen separaten Zählers kann der Energiekostenanteil gegenüber den Mietern jeweils genau erfasst und damit korrekt ausgewiesen werden. Neben einer fairen Abrechnung sollen den Mietern auf diese Weise Anreize zum Sparen gegeben werden. Die Regierung rechnet mit einer zunehmenden Sensibilisierung für das Nutzungsverhalten . 


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