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Heizkessel 30 Jahre oder älter

Vor dem 1. Januar 1985 eingebaute Heizkessel dürfen nicht mehr betrieben werden.

DasBundeskabinett hat Ende 2013 die zweite Energieeinsparung (EnEV)verabschiedet. Diese besagt dass Eigentümer von Gebäuden,Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffenbeschickt werden und vordem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab2015 nicht mehr betreiben werden dürfen .Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen odergasförmigen Brennstoffen beschickt werden und nach dem 1. Januar1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nachAblauf von 30 Jahren nichtmehr betreiben.

Dieszieht sich dann in den Folgejahren weiter so fort, dies bedeutet wennIhr alter Heizkessel im Jahr 2017 seine 30 Jahre erreicht hat,sollten Sie schon jetzt einen baldigen Austausch Ihrer Heizungsanlagein Betracht ziehen.

Alter Heizkessel - Ein Kesseltausch lohnt sich in den meisten Fällen.

Ein Dauerthema in den Zeiten von wachsenden Umweltbewustsein sowie rapide steigende Energiekosten sind Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen. Eines der effizientesten Einzelmaßnahmen ist der Austausch eines älteren Heizkessels, um die Heizkosten zu senken und damit den eigenen Geldbeutel zu entlasten. 

Bereits nach 15 Jahren arbeiten Kessel nicht mehr so effizient wie aktuelle Modelle. Spätestens nach 20 Jahren sollten Heizkessel erneuert werden, um nicht unnötig Geld und Energie zu verschwenden. Einsparungspotenziale von 25% - 35% sind keine Seltenheit. Ein Kesseltausch eines unrentablen Modells ist damit einer Gebäudedämmung vorzuziehen.


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